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in Neusiedl am See

WICHTIGE INFORMATION

Das BMF wurde informiert, dass die französische Zertifizierungsstelle aufgrund einer Sicherheitslücke („EUCLeak“) die Zertifizierung für den Chip ACOS-ID 2.1 nicht verlängert, wodurch die Karten ab dem 7. Juni 2025 nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben für Registrierkassen entsprechen.

Um die gesetzlichen Vorgaben für Registrierkassen weiter zu erfüllen, ist ein Kartentausch vor dem 7. Juni 2025 erforderlich. Laut A-Trust wird jedoch die neue Generation der Karten nicht vor September 2025 verfügbar sein.

In Abstimmung mit dem BMF darf - um einen ordnungsgemäßen Tausch zu ermöglichen -  die bisherige Signaturkarte über die Gültigkeit des Zertifikates hinaus auf Grund der außergewöhnlichen Umstände (Verfügbarkeit der Signaturkarten) inkl. Vorbestellung weiterverwendet werden.
Die Vornahme des Tausches der Signaturkarte sowie deren Implementierung in der Registrierkasse hat spätestens bis Mai 2027 zu erfolgen.


Wie schon erwähnt sind die neuen Karten noch nicht erhältlich. In Abstimmung mit A-Trust und dem BMF muss eine Vorbestellung der neuen Karten nachgewiesen werden.

Um hier Abfolge zu leisten übermitteln wir Ihnen bei Bestellung unser Angebot mit der Bitte um Bestätigung. Daraufhin erhalten Sie die Auftragsbestätigung. Diese dient zur Vorlage bei einer Kassennachschau der Finanz.

Sobald wir die neuen Signaturkarten von A-Trust erhalten haben, nehmen wir gereiht nach Auftragserteilung mit Ihnen Kontakt auf.

Wie gewohnt erhalten Sie von uns alle erforderlichen Daten für die Registrierung der neuen Signatur für FinanzOnline sowie die erforderlichen Informationen für die Außerbetriebnahme der alten Signaturkarte.

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