IHR KASSENSPEZIALIST
FÜR GASTRONOMIE UND HANDEL
Ab 1.1.2022 gelten wieder die MwSt-Sätze in Gastronomie, Beherbergung, Kultur und im Publikationsbereich gemäß § 10 UStG.
Die Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie und den Tourismus wird NICHT verlängert. Das bedeutet, dass die Kassensoftware mit 01.01.2022 wieder auf die üblichen Steuersätze umgestellt werden muss.
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